Die Einbindung von YouTube-Videos via IFrame auf die eigene Website ist beliebt.
Doch wie bindet man diese auch rechtlich sicher ein?
Durch IFrames ist es möglich, die Videos direkt auf der eigenen Website anzuzeigen, ohne dass der Benutzer auf die Website von YouTube kommen muss.
Das rechtliche Problem, welches sich hieraus ergibt, ist, dass keine Benutzer-Daten an YouTube ohne vorheriger Zustimmung des Benutzers gelangen dürfen. D.h. der Benutzer muss vor dem erstmaligen Laden und Abspielen des Videos explizit gefragt werden, ob er mit YouTube und dessen Umgang mit personenbezogenen Daten (IP-Adresse) einverstanden ist. Erst wenn die Zustimmung erfolgt ist, darf der IFrame von YouTube geladen und angezeigt werden.
Die Software der von uns erstellten Websites achtet automatisch darauf, dass die IFrames beim ersten Besuch nicht sofort geladen werden. Stattdessen wird erst ein Bild (vom eigenen Server) angezeigt. Nach Klick auf das Bild erscheint ein Dialog zur Bestätigung des Abspielens. Ist die Rückmeldung schließlich positiv, erscheint der eigentliche IFrame mit dem YouTube-Video.
Als Website-Besitzer braucht man sich so keine Sorgen um dieses Thema zu machen. Man kann sich stattdessen ganz einfach nur dem Inhalt seiner Homepage widmen.